Immobilientipp

Urlaub entbindet Mieter nicht von ihren Pflichten

By Februar 2012August 13th, 2020No Comments

Gerade jetzt im Sommer verreisen Mieter gerne für längere Zeit – aber auch dann müssen sie die Verantwortung dafür tragen, dass ihre Wohnung währenddessen keinen Schaden nimmt und der Vermieter in Notfällen das Zuhause betreten kann, um akute Gefahren abzuwenden.

Voraussehbare Schäden lassen sich vermeiden, in dem Fenster und Türen ordnungsgemäß geschlossen werden, Regenwasser problemlos ablaufen kann und Elektrogeräte ausgeschaltet werden. Regelmäßiges Lüften, zur Vermeidung von Schimmelbildung, durch die Urlaubsvertretung ist ebenfalls empfehlenswert. Es ist ratsam, einem Dritten die Schlüssel für die Wohnung zu überlassen, an den sich der Vermieter zur Not wenden kann. Diese Person kann dann auch – für den Fall, dass laut Hausordnung Reinigungspflichten etc. bestehen – diese Aufgaben übernehmen; eine Befreiung von den Pflichten in der Urlaubszeit gibt es nämlich nicht.

Abgesehen davon müssen selbstverständlich alle Zahlungen, z.B. für Miete, Strom und Heizung auch dann weiter laufen, wenn die Wohnung nicht genutzt wird. Sie müssen sich auch nicht darauf einlassen, dass der Mieter weniger Betriebskosten vorauszahlt, nur weil er sich in den Ferien befindet. Bei längerer Abwesenheit sinken automatisch die verbrauchsabhängigen Kosten für die Wohnung; an den von der Wohnfläche oder der Personenzahl abhängigen Kosten ändert sich während einer Abwesenheit nichts. Ein mögliches Guthaben ergibt sich dann aus der Betriebskostenabrechnung, die Sie nach Ablauf des Abrechnungsjahres erstellen. Erst dann kann Ihr Mieter ggf. auf eine Herabsetzung der Betriebskostenvorauszahlung bestehen.

faktor Magazin