Immobilientipp

Scheidung oder Trennung haben keinen Einfluss auf Mietvertrag

By Mai 2011August 13th, 2020No Comments

Viele Mieter glauben, dass sie mit dem bloßen Auszug aus einer mit dem ehemaligen Partner angemieteten Wohnung nicht mehr zur Zahlung verpflichtet sind. Dies ist ein Irrtum! Ausschlaggebend ist, wer gemäß Mietvertrag Vertragspartner ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreffenden sich trennen, in der Wohnung leben oder ausziehen; Mieter sind nicht verpflichtet ihre Wohnung zu nutzen.

Wie aber können Sie sich als Vermieter absichern, dass Ihnen keine Schäden entstehen? Zunächst sollten klare Verhältnisse geschaffen werden. Wer setzt den Vertrag fort? Wie werden die Betriebskosten abgerechnet und wer hat ggf. Nachzahlungen zu tragen? Vereinbaren Sie auch, wer im Falle der Rückzahlung die Kaution bekommen soll. Akzeptieren Sie keine einseitigen Kündigungen bei mehreren Vertragspartnern. Klare Sachverhalte können Sie mit einer Mietaufhebungsvereinbarung und gleichzeitigem Abschluss eines neuen Mietvertrages schaffen.

Beachten Sie, den Vertragswechsel ordentlich abzuwickeln, auch wenn einer der ehemaligen Vertragspartner im Objekt verbleibt. Ein Übergabeprotokoll sorgt dafür, dass gleichfalls der ausscheidende Mieter für Beschädigungen noch belangt werden kann.

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