Private Eigentümer als auch Städte, Gemeinden und Unternehmen können Grundstücke versteigern lassen und nutzen dieses gesetzlich geregelte Instrument immer häufiger. Freiwillig, denn mit Zwangsversteigerungen, wie sie die Gerichte auf Antrag der Gläubiger für zahlungsunfähige Schuldner veranlassen, hat das nichts zu tun. So werden Immobilien privater Auktionen in detaillierten Exposés beschrieben und können vorab intensiv besichtigt werden.
Oft handelt es sich um Objekte, deren Wert auf dem freien Markt schwer zu ermitteln ist. Zustandsbedingt wird ein attraktiver Startpreis, der zuschlagsfähig ist, festgelegt. Für den Ersteher liegt genau hier der Reiz: bei einem günstigen Erwerb kann mehr Geld in eine Sanierung investiert werden.
Auch für den Verkäufer ist dieses Verfahren vorteilhaft: Statt überhöhte Abgabepreise in mühsamen Verhandlungen auf den tatsächlichen, niedrigeren Marktwert zu bringen, werden so bestmögliche Erlöse erzielt. Ein hervorragendes Instrument für Käufer begehrter Immobilien und Verkäufer von Objekten in besonderen Lagen.