Wurde eine Wohnung gekündigt, bedeutet dies für den Vermieter noch lange nicht, nur einen neuen Mieter finden zu müssen.
Vorausgesetzt, die Kündigung ist formell gültig, so genügt es nicht, die Schlüssel entgegen zu nehmen und dem ehemaligen Mieter einen guten Umzug zu wünschen.
Erste Probleme können auftreten, wenn Interessenten keinen Zugang zur Wohnung haben. Führen Sie im Vorfeld, ein Gespräch mit dem aktuellen Mieter und vereinbaren feste Besichtigungstermine.
Nutzen Sie dieses Gespräch, um den Zustand der Wohnung in Erfahrung zu bringen und zu klären, welche Renovierungsarbeiten noch vor Auszug durchzuführen sind. Ein zusätzlicher Blick in den Mietvertrag ist zwingend notwendig. Gerade in alten Verträgen gibt es noch starre Endrenovierungsklauseln, die im schlechtesten Fall für den Vermieter dazu führen, dass die Wohnung unrenoviert zurückgegeben wird. Eine sogenannte Vorabnahme kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
Denken Sie beim Abnahmeprotokoll daran, neben den Zählerständen von Gas, Wasser und Strom, die neue Anschrift zu notieren, um Betriebskostenabrechnungen zustellen zu können.
Sollte es dennoch Probleme geben: Sorgen Sie für das neue Mietverhältnis mit einem rechtlich geprüften Vertrag und einem ausführlichen Übergabeprotokoll vor; Fotos erleichtern hierbei die Zustandsbeschreibung.