Immobilientipp

Alternative Mietkaution

By Februar 2010August 13th, 2020No Comments

Ein wichtiges Thema beim Abschluss eines neuen Mietvertrages für Mieter als auch Vermieter ist die Kaution. Oft verzichten gerade private Hausherren auf diese wichtige Sicherheitsleistung oder setzen deren gesetzlich zulässige Höhe von 3 Kaltmieten für Wohnraum zugunsten des Mieters herab, um ihn bei den mit dem Umzug entstehenden Kosten zu entlasten. Verursacht der Mieter später beispielsweise Schäden an der Wohnung oder zahlt seine Miete nicht, mindert eine Kaution das Risiko des Vermieters. Umso ärgerlicher für den Hauseigentümer, wenn diese nicht oder nur in geringer Höhe geleistet wurde. Wenn Sie ihrem Mieter bei Abschluss eines Mietvertrages dennoch entgegenkommen möchten, können Sie eine Zahlung der Barkaution in 3 Teilbeträgen (§ 551 BGB) anbieten oder die Absicherung der Kautionspolice durch eine Versicherungsgesellschaft akzeptieren. Der Mieter hat so den Vorteil, seine Kaution mit geringen monatlichen Beiträgen, während der Vermieter von Beginn an die Sicherheit einer Kaution in vereinbarter Höhe genießt. Praxistipp: Um spätere Probleme zu vermeiden, sollten die Schlüssel für die Wohnung erst übergeben werden, wenn die erste Rate gezahlt wurde oder Kaution in anderer Form vorliegt. Nebeneffekt: Vermieter können bei der Barkaution die Zahlungsfähigkeit des Mieters testen: zahlt er alles, will er Raten, zahlt er pünktlich?

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